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   VGH Bayern, 16.07.2020 - 10 C 20.1417   

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https://dejure.org/2020,25829
VGH Bayern, 16.07.2020 - 10 C 20.1417 (https://dejure.org/2020,25829)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.07.2020 - 10 C 20.1417 (https://dejure.org/2020,25829)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Juli 2020 - 10 C 20.1417 (https://dejure.org/2020,25829)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 94
    Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit eines anderen Verfahrens

  • rewis.io

    Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit eines anderen Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • VGH Bayern, 26.11.2019 - 10 C 19.2267

    Antrag auf Aussetzung des Verfahrens- Zur Rechtmäßigkeit der Verlustfeststellung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2020 - 10 C 20.1417
    Dabei braucht die andere Entscheidung das Prozessgericht nicht zu binden, vielmehr genügt jeder rechtliche Einfluss, auch etwa für die Beweiswürdigung (BayVGH, B.v. 26.11.2019 - 10 C 19.2267 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Die Aussetzung soll erfolgen, wenn das Prozessgericht an die vorgreifliche Entscheidung nach deren Ergehen rechtlich gebunden ist; sie muss erfolgen, wenn anders eine sachgerechte Entscheidung nicht möglich ist, etwa wenn es selbst an der Beantwortung der vorgreiflichen Frage rechtlich gehindert ist (BayVGH, B.v. 26.11.2019 - 10 C 19.2267 - juris Rn. 8 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 22.08.2018 - 13a C 18.954

    Vorgreiflichkeit eines strafrechtlichen Verfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2020 - 10 C 20.1417
    Die Beschwerde ist zulässig (vgl. zur Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Beschlüsse nach § 94 VwGO etwa BayVGH, B.v. 22.8.2018 - 13a C 18.954 - juris Rn. 2 m.w.N.) und begründet.

    Dem Beschwerdegericht obliegt dabei im Rahmen der Beschwerde nur die Nachprüfung, ob die Voraussetzungen der Aussetzung gemäß § 94 VwGO vorliegen und das Verwaltungsgericht sein Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat (BayVGH, B.v. 22.8.2018 - 13a C 18.954 - juris Rn. 3 m.w.N.; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juli 2019, § 94 Rn. 41).

  • BVerwG, 12.07.2000 - 7 C 3.00

    Feststellungsklage; Subsidiarität; Unterlassungsklage; Erledigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2020 - 10 C 20.1417
    Wäre die Klage bereits unzulässig, wäre dem Verwaltungsgericht eine Sachentscheidung ohnehin versagt (vgl. etwa BVerwG, B.v. 2.11.2011 - 3 B 54/11 - juris Rn. 5), kumulative Ausführungen zur Begründetheit wären bei der Bestimmung des maßgeblichen Urteilsinhalts "als nicht geschrieben" zu behandeln (BVerwG, U.v. 12.7.2000 - 7 C 3/00 - BVerwGE 111, 306 - juris Rn. 17 - stRspr).
  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 10 B 15.1609

    Partei "Die Freiheit" darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2020 - 10 C 20.1417
    Rechtsschutz gegen die Erwähnung in einem Verfassungsschutzbericht ist in erster Linie im Hinblick auf den konkreten Verfassungsschutzbericht zu suchen, der die jeweilige Erwähnung enthält, und regelmäßig darauf zu richten, dessen weitere Verbreitung mit der inkriminierten Erwähnung (so z.B. bei BayVGH, B.v. 7.2.2018 - 10 ZB 15.795 - juris Rn. 1; U.v. 6.7.2017 - 10 BV 16.1237 - juris Rn. 14; für den Fall der Erwähnung in einer Rede BayVGH, U.v. 22.10.2015 - 10 B 15.1609 - juris Rn. 16) oder bestimmte Tatsachenbehauptungen (so bei BayVGH, B.v. 6.12.2007 - 24 ZB 06.2048 - juris Rn. 2 ff.) zu unterlassen.
  • BVerwG, 02.11.2011 - 3 B 54.11

    Berufliche Rehabilitierung; Widerspruch; Versäumung der Widerspruchsfrist;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2020 - 10 C 20.1417
    Wäre die Klage bereits unzulässig, wäre dem Verwaltungsgericht eine Sachentscheidung ohnehin versagt (vgl. etwa BVerwG, B.v. 2.11.2011 - 3 B 54/11 - juris Rn. 5), kumulative Ausführungen zur Begründetheit wären bei der Bestimmung des maßgeblichen Urteilsinhalts "als nicht geschrieben" zu behandeln (BVerwG, U.v. 12.7.2000 - 7 C 3/00 - BVerwGE 111, 306 - juris Rn. 17 - stRspr).
  • VGH Bayern, 06.07.2017 - 10 BV 16.1237

    Voraussetzungen für die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2020 - 10 C 20.1417
    Rechtsschutz gegen die Erwähnung in einem Verfassungsschutzbericht ist in erster Linie im Hinblick auf den konkreten Verfassungsschutzbericht zu suchen, der die jeweilige Erwähnung enthält, und regelmäßig darauf zu richten, dessen weitere Verbreitung mit der inkriminierten Erwähnung (so z.B. bei BayVGH, B.v. 7.2.2018 - 10 ZB 15.795 - juris Rn. 1; U.v. 6.7.2017 - 10 BV 16.1237 - juris Rn. 14; für den Fall der Erwähnung in einer Rede BayVGH, U.v. 22.10.2015 - 10 B 15.1609 - juris Rn. 16) oder bestimmte Tatsachenbehauptungen (so bei BayVGH, B.v. 6.12.2007 - 24 ZB 06.2048 - juris Rn. 2 ff.) zu unterlassen.
  • VGH Bayern, 30.07.2018 - 15 C 18.795

    Erfolgreiche Beschwerde gegen Aussetzung des Verfahrens - Reichweite der

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2020 - 10 C 20.1417
    Einer Kostenentscheidung bedarf es für das - wie hier - erfolgreiche Beschwerdeverfahren nicht, weil die Kosten dieses nichtstreitigen Zwischenverfahrens, in dem sich die Beteiligten nicht als Gegner gegenüberstehen, von den Kosten des Rechtsstreits in der Hauptsache erfasst werden und Gerichtskosten gemäß Nr. 5502 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) nur im Falle der Verwerfung bzw. Zurückweisung der Beschwerde entstehen (vgl. BayVGH, B.v. 30.7.2018 - 15 C 18.795 -, Rn. 40, juris; B.v. 25.10.2010 - 6 C 10.2262 - juris Rn. 9; NdsOVG, B.v. 9.1.2018 - 5 OB 224/17 - juris Rn. 22 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.07.2015 - 10 ZB 15.819

    Zur Beobachtung islamkritischer Vereinigungen durch den Verfassungsschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2020 - 10 C 20.1417
    Einer Klage, die darauf gerichtet ist, eine Erwähnung in künftigen Verfassungsschutzberichten zu verhindern, könnte das erforderliche besondere Rechtsschutzinteresse schon deshalb fehlen, weil eine zukünftige Erwähnung nach ihrem Inhalt und ihren tatsächlichen wie rechtlichen Voraussetzungen noch nicht so weit bestimmt ist, dass eine Rechtmäßigkeitsprüfung möglich wäre (vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2017 - 10 ZB 15.1085 - juris Rn. 6; B.v. 30.7.2015 - 10 ZB 15.819 - juris Rn. 9 ff. jeweils zum vorbeugenden Anspruch auf Unterlassung künftiger Beobachtung durch den Verfassungsschutz).
  • VGH Bayern, 07.02.2018 - 10 ZB 15.795

    Unkenntlichmachung der Eintragungen in den Verfassungsschutzberichten

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2020 - 10 C 20.1417
    Rechtsschutz gegen die Erwähnung in einem Verfassungsschutzbericht ist in erster Linie im Hinblick auf den konkreten Verfassungsschutzbericht zu suchen, der die jeweilige Erwähnung enthält, und regelmäßig darauf zu richten, dessen weitere Verbreitung mit der inkriminierten Erwähnung (so z.B. bei BayVGH, B.v. 7.2.2018 - 10 ZB 15.795 - juris Rn. 1; U.v. 6.7.2017 - 10 BV 16.1237 - juris Rn. 14; für den Fall der Erwähnung in einer Rede BayVGH, U.v. 22.10.2015 - 10 B 15.1609 - juris Rn. 16) oder bestimmte Tatsachenbehauptungen (so bei BayVGH, B.v. 6.12.2007 - 24 ZB 06.2048 - juris Rn. 2 ff.) zu unterlassen.
  • BVerwG, 27.06.2008 - 3 B 101.07

    Klagebefugnis eines testamentarischen Erben einer Erbengemeinschaft i.R. einer

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2020 - 10 C 20.1417
    Umstände, die für das Ausgangsverfahren nicht entscheidungserheblich sind, können eine Vorgreiflichkeit im Sinne des § 94 VwGO nicht begründen (Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juli 2019, § 94 Rn. 18; im Ergebnis auch BVerwG, B.v. 27.6.2008 - 3 B 101/07 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 10.4.2007 - 1 ZB 05.574 - juris Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 09.01.2018 - 5 OB 224/17

    Einstellung in Beamtenverhältnis auf Probe; Vorgreiflichkeit im Sinne des § 94

  • VGH Bayern, 06.06.2007 - 24 ZB 06.2048

    Verfassungsschutzbericht, Milli Görüs, Milli Gazete, Tatsachenbehauptung,

  • VGH Bayern, 30.01.2017 - 10 ZB 15.1085

    Beobachtung der Bürgerrechtspartei DIE FREIHEIT durch den Verfassungsschutz

  • VGH Bayern, 25.10.2010 - 6 C 10.2262

    Vollstreckungsverfahren; Vollstreckung gegen die öffentliche Hand; Aussetzung des

  • VG München, 25.03.1999 - M 17 K 96.1685
  • VGH Bayern, 10.04.2007 - 1 ZB 05.574
  • VGH Bayern, 03.03.2016 - 3 C 15.2578

    Aussetzung einer Schadensersatzklage wegen sachgleichen Strafverfahrens

  • VGH Bayern, 26.08.2016 - 7 C 16.1226

    Aussetzung des Verfahrens

  • VGH Bayern, 08.07.2003 - 14 C 03.1428
  • VG München, 17.12.2020 - M 30 K 18.5358

    Unterlassung der Erwähnung einer muslimischen Organisation in einem

    Hiergegen legte der Kläger Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein, welcher jener mit Beschluss vom 16. Juli 2020 (Az. 10 C 20.1417) stattgegeben und den Beschluss des Gerichts vom 27. Mai 2020 aufgehoben hat.

    Nach diesen Maßstäben ist der Rechtsschutz gegen die Erwähnung in einem Verfassungsschutzbericht in erster Linie aber im Hinblick auf den konkreten Verfassungsschutzbericht zu suchen, der die jeweilige Erwähnung enthält, und regelmäßig darauf zu richten, dessen weitere Verbreitung mit der inkriminierten Erwähnung (BayVGH, B.v. 16.7.2020 - 10 C 20.1417 - juris Rn. 31; B.v. 7.2.2018 - 10 ZB 15.795 - juris Rn. 1; U.v. 6.7.2017 - 10 BV 16.1237 - juris Rn. 14) oder bestimmte Tatsachenbehauptungen (so bei BayVGH, B.v. 6.12.2007 - 24 ZB 06.2048 - juris Rn. 2 ff.) zu unterlassen.

    So obliegt es den zuständigen Sicherheitsbehörden, Jahr für Jahr erneut zu prüfen, ob ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen erkennbar sind und danach zu entscheiden, ob eine Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht des jeweiligen Jahres gerechtfertigt ist oder nicht (VG München, U.v. 25.3.1999 - M 17 K 96.1685 -juris Rn. 21; vgl. auch BayVGH, B.v. 16.7.2020 - 10 C 20.1417 - juris Rn. 31).

  • VG München, 27.09.2022 - M 30 K 18.1188

    Erwähnung eines Motorradclubs als Supporter-Club der Hells Angels in

    Ein Anspruch darauf, unabhängig von zukünftigen tatsächlichen Entwicklungen und behördlichen Erkenntnissen nicht in einem künftigen Verfassungsschutzbericht erwähnt zu werden, kann ersichtlich nicht bestehen; alljährlich erneut vorzunehmende Bewertungsprozesse der Verwaltung dürfen nicht durch gerichtliche Entscheidungen prospektiv beschränkt werden (vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2020 - 10 C 20.1417 - juris Rn. 31; VG München, U.v. 25.3.1999 - M 17 K 96.1685 - juris Rn. 21); ein solcher Gehalt kann deshalb dem auslegungsbedürftigen Antrag nicht beigemessen werden.

    Rechtsschutz gegen die Erwähnung in einem Verfassungsschutzbericht ist in erster Linie im Hinblick auf den konkreten Verfassungsschutzbericht zu suchen, der die jeweilige Erwähnung enthält (vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2020 - 10 C 20.1417 - juris Rn. 31).

    Eine Klage, die darauf gerichtet ist, eine Erwähnung in künftigen Verfassungsschutzberichten zu verhindern, fehlt in der Regel das für vorbeugenden Rechtsschutz erforderliche besondere Rechtsschutzinteresse, sofern - wie hier - die Erwähnung nach ihrem Inhalt und ihren tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen noch nicht so weit bestimmt ist, dass eine Rechtmäßigkeitsprüfung möglich wäre (vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2020 - 10 C 20.1417 - juris Rn. 31 m.w.N., sowie oben Rn. 24).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2021 - 3 L 133.20

    Aussetzung eines auf Erteilung eines Visums zum Familiennachzug gerichteten

    Fehlt es daran, ist der Aussetzungsbeschluss schon aus diesem Grund aufzuheben (vgl. VGH München, Beschluss vom 16. Juli 2020 - 10 C 20.1417 - juris Rn. 27; Beschluss vom 8. Juli 2003 - 14 C 03.1428 - juris Rn. 9).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2023 - 5 O 15/23

    Zurückverweisung bei fehlerhafter Durchführung des Abhilfeverfahrens; Funktionen

    Darin läge eine Verletzung des gesetzlich geregelten Gangs der Entscheidungsfindung und eine Aufhebung der Selbständigkeit der verschiedenen Instanzen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. August 2021 - OVG 3 L 133.20 -, juris Rn. 14; OVG Saarlouis, Beschluss vom 9. Februar 2021 - 1 E 13/21 -, juris Rn. 23; VGH München, Beschluss vom 16. Juli 2020 - 10 C 20.1417 -, juris Rn. 27; OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Januar 2018 - 5 OB 224/17 -, juris Rn. 16; OVG Münster, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 E 175/14 -, juris Rn. 8; VGH Mannheim, Beschluss vom 2. November 1999 - 11 S 1770/99 -, juris Rn. 5).
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